Bargeld Ausfuhr von Deutschland nach Ägypten
Immer wieder erreichen uns Anfragen wie genau die Ausfuhr von Barmitteln zu handhaben ist. Wir versuchen das kurz zu erläutern und die Zollbestimmungen von Deutschland und Ägypten faktisch darzustellen.
Jeder, der mehr als 10.000€ Bargeld aus Deutschland ausführen möchte, muss dies dem Zoll schriftlich mitteilen. Auch für gleichgestellte Zahlungsmittel!
1. Für Banknoten und Münzen die gültiges Zahlungsmittel sind (€), aber auch für Währungen die kein gültiges Zahlungsmittel mehr sind, aber noch in gültige Zahlungsmittel umgetauscht werden können (wie z.B. Deutsche Mark, Österreichischer Schillingen).
2. Ebenso fallen darunter Solawechsel, Schecks und Reiseschecks, Aktien, Zahlungsanweisungen (also übertragbare Inhaberpapiere) und
3. Gold in der Form von Münzen mit einem Goldgehalt von mindestens 90% und ungemünztes Gold in Form von Barren, Nuggets oder Klumpen mit einem Goldgehalt von mindestens 99,5%.
Ausländische Währungen müssen mit dem Sortenkurs (Tageskurs) umgerechnet werden und für Sammler- und Anlagemünzen gilt nicht der Nominalwert als Grundlage sondern der tatsächliche Wert.
Es bedarf eine SCHRIFTLICHEN Anmeldung beim Zoll. Hierfür nutzen Sie bitte das beim Zoll hinterlegte Formular 040000 (deutsche Fassung) oder die Nr. 040001 (englische Fassung) mit dem jeweiligen Zusatzblatt. Es ist sowohl gestattet das Formular handschriftlich als auch elektronisch auszufüllen. Dieses ist der Zollstelle UNTERSCHRIEBEN vorzulegen und Sie können hierfür eine amtliche Kopie anfordern.
Wichtig!!! Achten Sie beim Grenzübertritt unbedingt darauf die Anmeldung abzugeben. Es ist Ihre Pflicht die Barmittelanmeldeerklärung unaufgefordert vorzulegen.
Den Link zur deutschen Fassung der Formulars 040000 der Bundesfinanzverwaltung finden hier:
Die Folgen einer Verletzung des Anmelde- bzw. der Anzeigepflicht kann sehr unangenehme Folgen haben. Es ist schlichtweg eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis 1 Mio. Euro geahndet werden.
Wir bitten also alle Kunden sich an die gültigen Zollvorschriften und Ausfuhrbestimmungen zu halten. Sollten Sie Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.
Sonnige Grüße aus Hurghada
Euer Team von .beachfront Real Estate & Investment LLC